Häufig gestellte Fragen

Mein Kind soll an der Mittagsverpflegung teilnehmen, was muss ich beachten / wie funktioniert das?

Easy unter Schulen – Cultina ein Mensakonto eröffnen, unter der gewünschten Schule die Anmeldung zum Mensaessen auswählen, Felder vollständig ausfüllen, ggbfl. die Nummer der Bildungskarte (falls vorhanden) eintragen und die Registrierung absenden.

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Ich habe eine Zahlungserinnerung erhalten, kann mein Kind aktuell noch an der Mittagsverpflegung teilnehmen?

JA. Die Abonnements werden zum 20. des Vormonats gebucht, daher betreffen Zahlungserinnerungen erst den Folgemonat. Wir empfehlen einen Dauerauftrag einzurichten und immer auf den 20. eines Monats zu terminieren.

Muss ich einen bestimmten Wochentag buchen?

Nein. Sie sind mit Ihrem Abo innerhalb einer Kalenderwoche völlig flexibel.

Ungenutzte Mahlzeiten innerhalb Ihres Abos können jedoch nicht in die Folgewoche übertragen werden.

Ab wann kann ich mit dem Abo starten?

Jederzeit – auch im laufenden Monat. Der Betrag wird dann anteilig berechnet.

Wir haben bereits gekündigt – wieso wird weiterhin abgebucht?

Bitte prüfen Sie Ihre Daueraufträge und löschen Sie den mit uns bestehenden.

Unsere Bankverbindung hat sich geändert, welche Informationen benötigen Sie?

Wir benötigen diese Information nicht. Bitte denken Sie nur daran, den Dauerauftrag entsprechend anzupassen.

Wieso wird das Abonnement in den Ferien trotzdem bezahlt?

Da es sich um einen Jahrespreis handelt, der auf die einzelnen Monate umgelegt wird, sind die Ferien und Feiertage mitberechnet. Nachfolgend ein Auszug aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Wird ein Abo aus nicht von Cultina zu vertretenden Gründen nicht genutzt, erfolgt keine Rückerstattung. Dies gilt auch für die Schulferienzeiten oder gesetzliche Feiertage.

Wann und wie bekommen wir nicht genutzte Abotage zurückerstattet? (Anzahl der Tage? Kur, Krankheit, Praktika? Stundenausfall?)

Eine Gutschrift erfolgt nur bei Nichtnutzung der Mittagsverpflegung bedingt durch Krankheit, ein Schulpraktika oder Klassenfahrten ab einer Abwesenheitsdauer von mindestens drei aufeinander folgenden Werktagen Ein entsprechender Nachweis von der Schule (Praktika, Klassenfahrt) oder durch eine ärztliche Bescheinigung (im Krankheitsfall) ist bei Cultina unter Angabe der Schule und Chipnummer zwecks Erstattung einzureichen.

Was muss ich tun wenn ich eine Bildungskarte erhalten habe?

Bitte pflegen Sie die Nummer ganz einfach in Ihrem Kundenkonto unter dem Reiter „Bildungskarte“ ein.

Falls hierbei Schwierigkeiten aufkommen können Sie unserem Mensateam außerdem eine E-Mail schreiben oder die Verwaltung telefonisch kontaktieren.

Wir haben unseren Chip verloren – was ist zu tun?

Bei Verlust sperren Sie Ihren Mensachip bitte direkt in Ihrem Kundenkonto.
Sollten Sie Ihn wiederfinden, können Sie den Mensachip so auch wieder entsperren.
Ein neuer Chip kann per E-Mail oder telefonisch neu beantragt werden.

Wie kann ich mein Abo kündigen?

Ihr Abo können Sie fristgerecht über Ihr Kundenkonto kündigen.  Dafür klicken Sie einfach auf den Reiter „Abonnement“ und dann auf „Abbestellen“.

Im Fall einer außerordentlichen Kündigung wenden Sie sich bitte per E-Mail  oder telefonisch  an uns.

Muss ich das Essen für mein Kind vorbestellen?

Nein. Ihr Kind entscheidet in der Mensa vor Ort, was es essen möchte.

Warum bekommt mein Kind nur einen Hamburger oder ein Schnitzel?

Die Hauptkomponenten (Bsp. Hamburger o. Schnitzel) in unseren Gerichten sind so bemessen, dass ein Nachschlag in der Kalkulation nicht mit berücksichtigt wird. Die Beilagen (Bsp. Kartoffeln o. Gemüse) hingegen können beliebig nachgenommen werden. Dies gilt auch für die Salat- & Nudelbar.

Warum bekommt mein Kind nur ein Dessert?

Das Dessert ist ein Mal pro Kind kalkuliert.

Wie lauten Ihre Kontaktinformationen?

Kontakt

Telefon: +49 (0) 5241 / 877-330
E-Mail: info[at]cultina.de

Bei allen Themen der Schulverpflegung geben Sie uns bitte den Namen der Schule Ihres Kindes an.

Bürozeiten:
Mo. – Do.: 8:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 8:00 – 14:00 Uhr