Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich: Die Durchführung von Veranstaltungen, die Durchführung von externen Catering-Veranstaltungen sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten Leistungen und Lieferungen. Geschäftsbedingungen des Veranstalters oder des Vertragspartners finden nur Zustimmung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  2. Reservierungen von Räumen und Flächen sind nicht Bestandteil der Dienstleistung von Cultina. Weiter in Verbindung stehende Vereinbarungen von sonstigen Leistungen und Lieferungen werden erst durch die Bestätigung durch Cultina, für selbiges sowie für den Veranstalter bindend. Gemachte Angebote sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt durch die Auftragsannahme (Bestätigung) durch Cultina zustande.
  3. Auftraggeber, die nicht gleichzeitig Veranstalter sind, haften mit diesem als Gesamtschuldner für die Erfüllung aller Vereinbarungen. Die für die Veranstaltung notwendigen behördlichen Genehmigungen, Erlaubnisse etc. hat der Veranstalter auf seine Kosten zu beschaffen. Ihm allein obliegt auch die Verpflichtung bezüglich der GEMA, Brandwache o.ä. Die Erfüllung der zuvor genannten Verpflichtungen hat er auf Verlangen Cultina nachzuweisen. Die für die Veranstaltungen geltenden Vorschriften der Polizei, Feuerwehr und Ordnungsämter müssen durch den Veranstalter eingehalten werden. Soweit Cultina für den Veranstalter und auf dessen Veranlassung technische Geräte und sonstige Einrichtungen und Dienstleistungen beschafft, handelt Cultina im Namen, in Vollmacht und in Rechnung des Veranstalters. Störungen an von Cultina zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit Cultina diese Störungen nicht zu vertreten hat. Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. –besucher, Mitarbeiter:innen, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihm selbst verursacht werden.
  4. Preise verstehen sich in €; sie enthalten nicht die gesetzliche MwSt. Eine Erhöhung der MwSt. nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Auftraggebers. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung 120 Tage, so behält sich Cultina das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen. Cultina ist berechtigt eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von Cultina gesetzten Frist nicht geleistet, so ist Cultina zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  5. Zahlungen: Der Veranstalter ist verpflichtet, die für die Leistung vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch in Verbindung mit der Veranstaltung stehenden Leistungen und  Auslagen von Cultina an Dritte. Die Rechnungen von Cultina sind binnen 10 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar.
  6. Aufrechnung des Bestellers mit Ansprüchen jeglicher Art ist unzulässig, desgleichen Zurückhaltung von Zahlungen an Cultina wegen solcher Ansprüche. Die Abtretung einer Forderung gegen Cultina ist ausgeschlossen.
  7. Um eine reibungslose Vorbereitung garantieren zu können, ist es erforderlich, dass der Veranstalter Cultina bis spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung die genaue Personenzahl mitteilt. Bei der Rechnungslegung wird eine maximal 5%ige Abweichung der Personenzahl nach unten akzeptiert. Eine weitere Abweichung der Personenzahl kann nicht akzeptiert werden und geht zu Lasten des Veranstalters. Wird Cultina durch den Veranstalter bei Großveranstaltungen von mehr als 200 Personen bis 30 Tage vor Stattfinden der Veranstaltung keine veränderte Personenzahl mitgeteilt, so gilt die ursprünglich bestellte Zahl. Abweichungen nach diesem Termin können bis maximal 5 % berücksichtigt werden. Bei einer Überschreitung nach oben, wird die tatsächliche Personenzahl in Rechnung gestellt.
  8. Kann eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden, ohne dass Cultina dies zu verantworten hat, so behält Cultina den Anspruch auf Zahlung der Bewirtungskosten. Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt die Veranstaltung aufgehoben wird und welche zusätzlichen Leistungen, insbesondere Bewirtung, vorgesehen waren, hat Cultina auch Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung von Cultina und beträgt: siehe Stornierung vor Veranstaltungsbeginn.
  9. Bei Veranstaltungen, die bis länger als 23:00 Uhr andauern, können zusätzliche Kosten für unsere Mitarbeiter:innen in Rechnung gestellt werden. Generell gilt der in der Auftragsbestätigung angegebene Veranstaltungszeitraum. Dauern die Veranstaltungen über diesen hinaus, wird das verbliebene Personal aus Service, Küche und Leitung zum jeweilig gültigen Stundensatz in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für über die gesamte Veranstaltungsdauer zeitlich verschobene Präsenzzeiten des Küchenpersonals bei Menü- oder Buffetservice.
  10. Für Beschädigungen oder Verlust von festem oder mobilem Inventar von Cultina, die während der Veranstaltung bzw. des Aufbaus oder Abbaus verursacht werden, haftet der Veranstalter ohne Verschuldensnachweis durch Cultina. Cultina kann den Abschluss entsprechender Versicherungen verlangen.
  11. Eingebrachte Gegenstände: Für den Verlust oder Beschädigung übernimmt Cultina keine Haftung. Sollen diese gegen Feuer, Wasser, Diebstahl, Beschädigung oder jede andere Gefahr versichert werden, hat der Veranstalter die Versicherung selbst zu besorgen.
  12. Für die Aufbewahrung von Gegenständen, die über den Zeitraum der oben aufgeführten Zahlungsbedingungen hinausgeht, kann Cultina bis zur endgültigen Begleichung des Rechnungsbetrages vom Pfandrecht Gebrauch machen.
  13. Die Verwendung von dem Logo oder die Nennung vom Cultina in Zeitungsanzeigen, Wurfsendungen, oder Einladungen zu Veranstaltungen jeglicher Art, bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Cultina. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Einverständnis von Cultina und werden dadurch wesentliche Interessen von Cultina beeinträchtigt, so behält sich Cultina das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen. Entstehende Kosten, entgangene Einnahmen und mögliche Schadensersatzansprüche hat der Veranstalter zu tragen. In diesem Fall gilt auch Ziffer 8 in Verbindung mit Ziffer 17 AGB.
  14. Für den Fall, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf von Cultina zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, behält sich Cultina den Rücktritt vom Vertrag vor. Das Geltendmachen jeglicher Schadensersatzansprüche gegen Cultina ist dabei ausgeschlossen.
  15. Erfüllungsort für alle sich aus der Vertragsbeziehung ergebenden Verbindlichkeiten ist Gütersloh. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Gütersloh.
  16. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahe kommende, gültige Bestimmung.
  17. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen schriftlich von beiden Parteien festgelegt und bestätigt werden.


Stornierung  vor Veranstaltungsbeginn
Tritt der Kunde erst ab dem 60. Tag vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist Cultina berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Veranstaltungspreis (abzüglich eventueller Einnahmen oder ersparter Aufwendungen) sowie den verauslagten Leistungen und/oder einem vereinbarten Mindestumsatz, 35% des entgangenen Verzehrumsatzes in Rechnung zu stellen, ab dem 30. Tag 60% und ab dem 10. Tag 85% des Verzehrumsatzes.

Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist für die Berechnung der Frist der erste Veranstaltungstag maßgeblich. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Cultina steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.